+Artikel 57 1

Artikel 57 1

(1)   Im Fall anderer als der in Artikel 51 genannten juristischen Personen, die Express Trusts ähneln, wie z. B. Stiftungen, sind die wirtschaftlichen Eigentümer alle nachstehend genannten natürlichen Personen:

a)

die Gründer,

b)

die Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Leitungsfunktion,

c)

die Mitglieder des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion,

d)

die Begünstigten, es sei denn, Artikel 59 findet Anwendung,

e)

jede andere natürliche Person, die die juristische Person direkt oder indirekt kontrolliert.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung