+Artikel 1 1
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Artikel 1 1
(1) Nach Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2022/2554 übermittelt der Drittdienstleister der Informations- und Kommunikationstechnologie (im Folgenden „IKT-Drittdienstleister“) in einem begründeten Antrag auf freiwillige Einstufung als kritisch gemäß Artikel 31 Absatz 11 der genannten Verordnung folgende Informationen:
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a)
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Name der juristischen Person,
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b)
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Rechtsträgerkennung der juristischen Person,
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c)
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Name der Kontaktperson und Kontaktdaten des kritischen IKT-Drittdienstleisters,
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d)
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Land, in dem die juristische Person ihren Sitz hat,
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e)
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eine Beschreibung der Unternehmensstruktur, die mindestens Angaben zu seinem Mutterunternehmen und anderen verbundenen Unternehmen enthält, die IKT-Dienstleistungen für Finanzunternehmen der Union erbringen. Diese Informationen umfassen gegebenenfalls:
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i)
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Name der juristischen Personen,
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ii)
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Rechtsträgerkennung der juristischen Person,
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iii)
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Land, in dem die juristische Person ihren Sitz hat,
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f)
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geschätzter Marktanteil des IKT-Drittdienstleisters im Finanzsektor der Union und geschätzter Marktanteil nach Art des Finanzunternehmens gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2554 ab dem Jahr des Antrags auf Einstufung als kritisch und für das Vorjahr der Antragstellung,
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g)
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eine Beschreibung aller IKT-Dienstleistungen, die für Finanzunternehmen der Union erbracht werden, einschließlich:
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i)
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einer Beschreibung der Art der Geschäftstätigkeit und der Art der IKT-Dienstleistungen, die für Finanzunternehmen erbracht werden,
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ii)
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einer Liste der durch IKT-Dienstleistungen unterstützten Funktionen der Finanzunternehmen, sofern verfügbar,
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iii)
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Angaben darüber, ob die für Finanzunternehmen erbrachten IKT-Dienstleistungen kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, sofern verfügbar,
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h)
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eine Liste der Finanzunternehmen, die die IKT-Dienstleistungen des IKT-Drittdienstleisters in Anspruch nehmen, einschließlich der folgenden Informationen für jedes einzelne Finanzunternehmen, sofern verfügbar:
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i)
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Name der juristischen Person,
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ii)
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Rechtsträgerkennung der juristischen Person, sofern dem IKT-Drittdienstleister bekannt,
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iii)
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Art des Finanzunternehmens gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2554,
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iv)
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geografischer Standort, von dem aus die IKT-Dienstleistungen für die betreffende juristische Person erbracht werden,
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i)
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eine Liste der kritischen IKT-Drittdienstleister, die in der aktuellsten verfügbaren Fassung der von den ESA gemäß Artikel 31 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2022/2554 veröffentlichten Liste dieser Dienstleister aufgeführt werden und die vom Antragsteller erbrachten Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sofern verfügbar,
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j)
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eine Selbstbewertung in Bezug auf die folgenden Aspekte:
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i)
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Grad der Substituierbarkeit für alle vom Antragsteller erbrachten IKT-Dienstleistungen unter Berücksichtigung der folgenden Punkte:
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Marktanteil des IKT-Drittdienstleisters im Finanzsektor der Union,
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—
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Anzahl der bekannten relevanten Wettbewerber für jede Art von IKT-Dienstleistung oder Gruppe von IKT-Dienstleistungen,
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—
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einer Beschreibung der Besonderheiten der angebotenen IKT-Dienstleistungen, auch in Bezug auf alle proprietären Technologien, oder der besonderen Merkmale der Organisation oder Geschäftstätigkeit des IKT-Drittdienstleisters,
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ii)
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Kenntnis von gleichen IKT-Dienstleistungen, die durch andere als den antragstellenden IKT-Drittdienstleister erbracht werden,
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k)
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Informationen über die künftige Geschäftsstrategie hinsichtlich der Bereitstellung von IKT-Dienstleistungen und -Infrastruktur für Finanzunternehmen in der Union, einschließlich aller geplanten Änderungen in Bezug auf die Gruppen- oder Managementstruktur, die Erschließung neuer Märkte oder Geschäftstätigkeiten,
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l)
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Angaben zu den Unterauftragnehmern des IKT-Drittdienstleisters, die als kritische IKT-Drittdienstleister eingestuft wurden,
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m)
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alle sonstigen Gründe, die für den Antrag des IKT-Drittdienstleisters auf Einstufung als kritisch relevant sind.
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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