+Artikel 9 (7)

Artikel 9 (7)

Die Finanzunternehmen berücksichtigen bei der Einbeziehung kritischer oder wichtiger Funktionen in den Anwendungsbereich des TLPT die folgenden Kriterien:

a) 

Kritikalität oder Bedeutung der Funktion und ihre möglichen Auswirkungen auf den Finanzsektor und die Finanzstabilität auf Unions- und nationaler Ebene,

b) 

Bedeutung der Funktion für den laufenden Geschäftsbetrieb des Finanzunternehmens,

c) 

Austauschbarkeit der Funktion,

d) 

Verflechtung mit anderen Funktionen,

e) 

geografischer Standort der Funktion,

f) 

sektorale Abhängigkeit anderer Unternehmen von der Funktion,

g) 

Bedrohungsanalysen in Bezug auf die Funktion, soweit vorhanden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung