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Artikel 11 (9)
Werden die Testaktivitäten von einem Mitarbeiter des Finanzunternehmens oder gegebenenfalls seines IKT-Drittdienstleisters oder eines gruppeninternen IKT-Dienstleisters aufgedeckt, so schlägt das Kontrollteam den Testmanagern in Absprache mit den Testern und unbeschadet des Absatzes 10 Maßnahmen vor, die es ermöglichen, den TLPT fortzusetzen und gleichzeitig die Geheimhaltung zu wahren; diese Vorschläge werden von den Testmanagern validiert.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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