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Werden die Testaktivitäten von einem Mitarbeiter des Finanzunternehmens oder gegebenenfalls seines IKT-Drittdienstleisters oder eines gruppeninternen IKT-Dienstleisters aufgedeckt, so schlägt das Kontrollteam den Testmanagern in Absprache mit den Testern und unbeschadet des Absatzes 10 Maßnahmen vor, die es ermöglichen, den TLPT fortzusetzen und gleichzeitig die Geheimhaltung zu wahren; diese Vorschläge werden von den Testmanagern validiert.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung