+Artikel 16 (6)

Artikel 16 (6)

Unterscheidet sich die für ein Finanzunternehmen, das einen TLPT durchführen muss, zuständige TLPT-Behörde von der in Artikel 46 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten zuständigen Behörde, so teilen diese Behörden alle relevanten Informationen über alle mit dem TLPT verbundenen Angelegenheiten für die Zwecke der Durchführung des TLPT oder zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gemäß der genannten Verordnung mit.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung