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+APP.5.4.A14 Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (H) |
APP.5.4.A14 Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (H)Für UCC-Kommunikation SOLLTE eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung benutzt werden. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung SOLLTE sich sowohl auf die Signalisierung als auch auf die Mediendaten von Audio- und Videokommunikation mit zwei oder mehr Teilnehmenden erstrecken. Bei Konversationen zwischen UCC-Diensten von verschiedenen Herstellenden SOLLTEN die übertragenen Informationen eingeschränkt werden, sofern eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nach Stand der Technik nicht möglich ist. 1. Преглед
1.1 Препратки1.2 Идентифицирани изисквания1.3 Свързани регулации2. Идентифицирани изисквания
3. Свързани регулации
Свързани задачи
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