APP.5.4.A14 Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (H)
Für UCC-Kommunikation SOLLTE eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung benutzt werden. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung SOLLTE sich sowohl auf die Signalisierung als auch auf die Mediendaten von Audio- und Videokommunikation mit zwei oder mehr Teilnehmenden erstrecken. Bei Konversationen zwischen UCC-Diensten von verschiedenen Herstellenden SOLLTEN die übertragenen Informationen eingeschränkt werden, sofern eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nach Stand der Technik nicht möglich ist.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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