APP.5.4.A14 Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (H)
Für UCC-Kommunikation SOLLTE eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung benutzt werden. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung SOLLTE sich sowohl auf die Signalisierung als auch auf die Mediendaten von Audio- und Videokommunikation mit zwei oder mehr Teilnehmenden erstrecken. Bei Konversationen zwischen UCC-Diensten von verschiedenen Herstellenden SOLLTEN die übertragenen Informationen eingeschränkt werden, sofern eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nach Stand der Technik nicht möglich ist.
1. Prezentare generală
1.1 Referințe
1.2 Cerințe identificate
1.3 Reglementări asociate
2. Cerințe identificate
3. Reglementări asociate
Reglementări
| Sursă |
Reglementare |
Tichete legate
|