APP.5.4.A14 Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (H)
Für UCC-Kommunikation SOLLTE eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung benutzt werden. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung SOLLTE sich sowohl auf die Signalisierung als auch auf die Mediendaten von Audio- und Videokommunikation mit zwei oder mehr Teilnehmenden erstrecken. Bei Konversationen zwischen UCC-Diensten von verschiedenen Herstellenden SOLLTEN die übertragenen Informationen eingeschränkt werden, sofern eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nach Stand der Technik nicht möglich ist.
1. Vue d’ensemble
1.1 Références
1.2 Exigences identifiées
1.3 Réglementations associées
2. Exigences identifiées
Exigences
| Source |
Exigence |
3. Réglementations associées
Réglementations
| Source |
Réglementation |
Tickets liés
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