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+APP.5.4.A14 Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (H) |
APP.5.4.A14 Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (H)Für UCC-Kommunikation SOLLTE eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung benutzt werden. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung SOLLTE sich sowohl auf die Signalisierung als auch auf die Mediendaten von Audio- und Videokommunikation mit zwei oder mehr Teilnehmenden erstrecken. Bei Konversationen zwischen UCC-Diensten von verschiedenen Herstellenden SOLLTEN die übertragenen Informationen eingeschränkt werden, sofern eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nach Stand der Technik nicht möglich ist. 1. Resumen
1.1 Referencias1.2 Requisitos identificados1.3 Regulaciones relacionadas2. Requisitos identificados
3. Regulaciones relacionadas
Incidencias vinculadas
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