APP.5.4.A14 Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (H)
Für UCC-Kommunikation SOLLTE eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung benutzt werden. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung SOLLTE sich sowohl auf die Signalisierung als auch auf die Mediendaten von Audio- und Videokommunikation mit zwei oder mehr Teilnehmenden erstrecken. Bei Konversationen zwischen UCC-Diensten von verschiedenen Herstellenden SOLLTEN die übertragenen Informationen eingeschränkt werden, sofern eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nach Stand der Technik nicht möglich ist.
1. Översikt
1.1 Referenser
1.2 Identifierade krav
1.3 Relaterade regleringar
2. Identifierade krav
3. Relaterade regleringar
Regleringar
| Källa |
Reglering |
Länkade ärenden
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