+ABSCHNITT 4 Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen
---+Artikel 64 Entwicklung von Sachkenntnis und Kapazitäten
------+Artikel 64 (1)
------+Artikel 64 (2)
------+Artikel 64 (3)
------+Artikel 64 (4)
---+Artikel 65 Durchsetzung von Pflichten der Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen
------+Artikel 65 (1)
------+Artikel 65 (2)
------+Artikel 65 (3)
---+Artikel 66 Einleitung von Verfahren durch die Kommission und Zusammenarbeit bei Untersuchungen
------+Artikel 66 (1)
------+Artikel 66 (2)
------+Artikel 66 (3)
------+Artikel 66 (4)
---+Artikel 67 Auskunftsverlangen
------+Artikel 67 (1)
------+Artikel 67 (2)
------+Artikel 67 (3)
------+Artikel 67 (4)
------+Artikel 67 (5)
------+Artikel 67 (6)
---+Artikel 68 Befugnis zur Befragung und Aufnahme von Aussagen
------+Artikel 68 (1)
------+Artikel 68 (2)
---+Artikel 69 Befugnis zur Durchführung von Nachprüfungen
------+Artikel 69 (1)
------+Artikel 69 (2)
------+Artikel 69 (3)
------+Artikel 69 (4)
------+Artikel 69 (5)
------+Artikel 69 (6)
------+Artikel 69 (7)
------+Artikel 69 (8)
------+Artikel 69 (9)
------+Artikel 69 (10)
---+Artikel 70 Einstweilige Maßnahmen
------+Artikel 70 (1)
------+Artikel 70 (2)
---+Artikel 71 Verpflichtungszusagen
------+Artikel 71 (1)
------+Artikel 71 (2)
------+Artikel 71 (3)
---+Artikel 72 Überwachungsmaßnahmen
------+Artikel 72 (1)
------+Artikel 72 (2)
---+Artikel 73 Nichteinhaltung
------+Artikel 73 (1)
------+Artikel 73 (2)
------+Artikel 73 (3)
------+Artikel 73 (4)
------+Artikel 73 (5)
---+Artikel 74 Geldbußen
------+Artikel 74 (1)
------+Artikel 74 (2)
------+Artikel 74 (3)
------+Artikel 74 (4)
---+Artikel 75 Erweiterte Beaufsichtigung von Maßnahmen zur Behebung von Zuwiderhandlungen gegen in Kapitel III Abschnitt 5 festgelegte Pflichten
------+Artikel 75 (1)
------+Artikel 75 (2)
------+Artikel 75 (3)
------+Artikel 75 (4)
---+Artikel 76 Zwangsgelder
------+Artikel 76 (1)
------+Artikel 76 (2)
---+Artikel 77 Verjährungsfrist für die Verhängung von Sanktionen
------+Artikel 77 (1)
------+Artikel 77 (2)
------+Artikel 77 (3)
------+Artikel 77 (4)
------+Artikel 77 (5)
---+Artikel 78 Verjährungsfrist für die Durchsetzung von Sanktionen
------+Artikel 78 (1)
------+Artikel 78 (2)
------+Artikel 78 (3)
------+Artikel 78 (4)
------+Artikel 78 (5)
---+Artikel 79 Anspruch auf rechtliches Gehör und Recht auf Akteneinsicht
------+Artikel 79 (1)
------+Artikel 79 (2)
------+Artikel 79 (3)
------+Artikel 79 (4)
------+Artikel 79 (5)
---+Artikel 80 Veröffentlichung von Beschlüssen
------+Artikel 80 (1)
------+Artikel 80 (2)
---+Artikel 81 Ermessensnachprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union
---+Artikel 82 Beschränkung der Anträge auf Akteneinsicht und Zusammenarbeit mit nationalen Gerichten
------+Artikel 82 (1)
------+Artikel 82 (2)
------+Artikel 82 (3)
---+Artikel 83 Durchführungsrechtsakte im Zusammenhang mit dem Eingreifen der Kommission
------+Article 83 (a)
------+Article 83 (b)
------+Article 83 (c)
------+Article 83 2

ABSCHNITT 4 Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen

ABSCHNITT 4 Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und Überwachung in Bezug auf Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 64 Entwicklung von Sachkenntnis und Kapazitäten -
Artikel 65 Durchsetzung von Pflichten der Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen -
Artikel 66 Einleitung von Verfahren durch die Kommission und Zusammenarbeit bei Untersuchungen -
Artikel 67 Auskunftsverlangen -
Artikel 68 Befugnis zur Befragung und Aufnahme von Aussagen -
Artikel 69 Befugnis zur Durchführung von Nachprüfungen -
Artikel 70 Einstweilige Maßnahmen -
Artikel 71 Verpflichtungszusagen -
Artikel 72 Überwachungsmaßnahmen -
Artikel 73 Nichteinhaltung -
Artikel 74 Geldbußen -
Artikel 75 Erweiterte Beaufsichtigung von Maßnahmen zur Behebung von Zuwiderhandlungen gegen in Kapitel III Abschnitt 5 festgelegte Pflichten -
Artikel 76 Zwangsgelder -
Artikel 77 Verjährungsfrist für die Verhängung von Sanktionen -
Artikel 78 Verjährungsfrist für die Durchsetzung von Sanktionen -
Artikel 79 Anspruch auf rechtliches Gehör und Recht auf Akteneinsicht -
Artikel 80 Veröffentlichung von Beschlüssen -
Artikel 81 Ermessensnachprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union

Artikel 81

Ermessensnachprüfung durch den Gerichtshof der Europäischen Union

Nach Artikel 261 AEUV hat der Gerichtshof der Europäischen Union die Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung von Beschlüssen, mit denen die Kommission Geldbußen oder Zwangsgelder verhängt hat. Er kann die verhängten Geldbußen oder Zwangsgelder aufheben, herabsetzen oder erhöhen.

Artikel 82 Beschränkung der Anträge auf Akteneinsicht und Zusammenarbeit mit nationalen Gerichten -
Artikel 83 Durchführungsrechtsakte im Zusammenhang mit dem Eingreifen der Kommission

Artikel 83

Durchführungsrechtsakte im Zusammenhang mit dem Eingreifen der Kommission

In Bezug auf das Eingreifen der Kommission gemäß diesem Abschnitt kann die Kommission Durchführungsrechtsakte zu den praktischen Modalitäten für Folgendes erlassen:

a) 

die Verfahren gemäß den Artikeln 69 bis 72,

b) 

die Anhörungen gemäß Artikel 79,

c) 

die einvernehmliche Offenlegung von Informationen gemäß Artikel 79.

Bevor Maßnahmen gemäß Absatz 1 ergriffen werden, veröffentlicht die Kommission einen Entwurf dieser Maßnahmen und fordert alle Beteiligten auf, innerhalb der darin festgelegten Frist, die mindestens einen Monat beträgt, dazu Stellung zu nehmen. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 88 genannten Beratungsverfahren erlassen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung