+12. Bezüglich der Maßnahmen, mit denen die Entwicklung neuer oder bestehender Geschäftsbereiche …
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12. Bezüglich der Maßnahmen, mit denen die Entwicklung neuer oder bestehender Geschäftsbereiche …
Bezüglich der Maßnahmen, mit denen die Entwicklung neuer oder bestehender Geschäftsbereiche bzw. die Veräußerung neuer oder bestehender Produkte gemäß Artikel 17 Absatz 5 Buchstabe f der Richtlinie 2014/59/EU eingeschränkt oder unterbunden wird, gelten die folgenden Bestimmungen: - (a) Die Abwicklungsbehörden sollten erwägen, Einschränkungen für Produkte aufzuerlegen, deren Strukturierung den Einsatz von Abwicklungsinstrumenten behindert oder deren Anwendung umgehen soll.
- (b) Die Abwicklungsbehörden sollten erwägen, die Entwicklung oder Veräußerung von Produkten, die dem Recht von Drittländern unterliegen, oder von Instrumenten einzuschränken, die von Unternehmen in einem ausländischen Hoheitsgebiet ausgegeben werden, z. B. von einer Zweigstelle oder Zweckgesellschaft in einem Drittland, wenn das Recht des Drittlandes keine Anerkennung oder effektive Durchsetzbarkeit der in der Abwicklungsstrategie vorgesehenen Abwicklungsbefugnisse vorsieht oder wenn die Veräußerung dieser Produkte voraussichtlich wesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Einsatz oder die Umsetzung von Abwicklungsbefugnissen hat. Unter diesen Umständen sollten die Behörden auch erwägen, die Veräußerung an Anleger im ausländischen Rechtsgebiet zu beschränken, wenn die Beteiligung dieser Anleger an diesen Produkten zu gerichtlichen Klagen gegen die Abwicklungsbehörde führen könnte.
- (c) Die Behörden sollten erwägen, von Instituten eine Einschränkung der Entwicklung oder Veräußerung von Produkten zu verlangen, wenn durch die Komplexität dieser Produkte die Bewertung der Verpflichtungen des Instituts durch die Abwicklungsbehörde behindert oder die Bewertung gemäß Artikel 36 der Richtlinie 2014/59/EU erheblich erschwert wird.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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