+39. In den Kooperationsvereinbarungen sollte das Verfahren für die Erstattung von zeitweiligen …

39. In den Kooperationsvereinbarungen sollte das Verfahren für die Erstattung von zeitweiligen …

In den Kooperationsvereinbarungen sollte das Verfahren für die Erstattung von zeitweiligen hohen Salden durch das Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats beschrieben sein. Dieses sollte in folgender Reihenfolge vonstattengehen:

  • a. Einleger übermitteln Forderungen, entweder an das Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats oder an das des Herkunftsmitgliedstaats.
  • b. Wenn die Forderungen an das Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats gestellt werden, sollte dieses die Forderungen an das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats weiterleiten.
  • c. Wenn die Forderungen an das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats gestellt werden oder wenn das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats die Forderungen vom Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats erhält, sollte das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats die Forderungen prüfen. Das Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats sollte Unterstützung leisten, wo immer dies notwendig ist, beispielsweise bei der Behandlung von sprachlichen oder rechtlichen Fragen, die sich aus dem in der Rechtsordnung des Einlagensicherungssystems des Aufnahmemitgliedstaats geltenden Recht ergeben.
  • d. Im Zuge der Prüfung der Forderungen sollte das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats dem Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats die erforderlichen Informationen über Einlagen, Einleger und Mittel übermitteln, entweder zusammengefasst mit anderen Forderungen, sofern dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, oder einzeln.
  • e. Das Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats sollte den Einlegern Erstattung leisten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/