+Adressaten
---+15. Die vorliegenden Leitlinien richten sich an a. zuständige Behörden im Sinne des Artikels 4 …
---+16. Ungeachtet dessen, ob eine EBA-Behörde Adressat gemäß Absatz 15 ist, gilt in dem Fall, dass ein …
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Adressaten
Adressaten dieser Leitlinien
1. Übersicht
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Regulierung |
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15. Die vorliegenden Leitlinien richten sich an a. zuständige Behörden im Sinne des Artikels 4 …
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Die vorliegenden Leitlinien richten sich an - a. zuständige Behörden im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (die EBA-Behörde). Für Kreditgeber und Kreditvermittler, auf die in der Begriffsbestimmung von „Institute“ in Absatz 17 Bezug genommen wird, die keine Kreditinstitute, Zahlungsinstitute bzw. E-Geld-Institute im Sinne dieser Begriffsbestimmung sind, gelten die Leitlinien in dem Umfang, in dem diese Behörden als zuständig für die Sicherstellung der Anwendung und Durchsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2014/17/EU, auf die sich diese Leitlinien beziehen, benannt wurden; und
- b. Finanzinstitute im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010.
Adressaten der Informationsanforderungen
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16. Ungeachtet dessen, ob eine EBA-Behörde Adressat gemäß Absatz 15 ist, gilt in dem Fall, dass ein …
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Ungeachtet dessen, ob eine EBA-Behörde Adressat gemäß Absatz 15 ist, gilt in dem Fall, dass ein Mitgliedstaat mehr als eine Behörde gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2014/17/EU benannt hat und eine von ihnen keine EBA-Behörde ist, dass die im Sinne dieses Artikels benannte EBA-Behörde unbeschadet etwaiger gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2014/17/EU verabschiedeter nationaler Regelungen: - a) die andere benannte Behörde unverzüglich über diese Leitlinien und ihre Umsetzungsfrist informieren sollte;
- b) diese Behörde schriftlich auffordern sollte, die Anwendung dieser Leitlinien in Erwägung zu ziehen;
- c) diese Behörde schriftlich auffordern sollte, entweder der EBA oder der EBA-Behörde innerhalb von zwei Monaten nach der Benachrichtigung gemäß Buchstabe a mitzuteilen, ob sie diesen Leitlinien nachkommt oder nachzukommen beabsichtigt, sowie
- d) gegebenenfalls die gemäß Buchstabe c erhaltenen Informationen unverzüglich an die EBA weiterleiten sollte.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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