+2. Dokumentation, Benachrichtigung und Zugänglichkeit

2. Dokumentation, Benachrichtigung und Zugänglichkeit

2.1. Die Institute sollten die Vergütungspolitik und -praktiken dokumentieren, diese zu Prüfungszwecken für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab dem Zeitpunkt ihrer letzten Anwendung aufbewahren und sie den zuständigen Behörden auf Anfrage vorlegen. Diese Dokumentation sollte unter anderem Folgendes umfassen:

  • a) die Ziele der Vergütungspolitik und -praktiken der Institute;
  • b) die relevanten Personen, die in den Anwendungsbereich dieser Politik und Praktiken fallen;
  • c) eine Darstellung, wie die Vergütungspolitik in der Praxis umgesetzt wurde, einschließlich insbesondere der Kriterien für die variable Vergütung, sofern eine variable Vergütung gewährt wird.

2.2. Bevor relevanten Personen gestattet wird, Verbrauchern Bankprodukte oder -dienstleistungen anzubieten, sollten sie in einer einfachen und transparenten Weise eindeutig über die für sie geltende Vergütungspolitik und -praktiken informiert werden. 2.3. Die Vergütungspolitik und -praktiken sollten für alle relevanten Personen des Instituts einfach zugänglich sein.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/