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+Leitlinie 1: Berufshaftpflichtversicherung und gleichwertige Garantie |
Leitlinie 1: Berufshaftpflichtversicherung und gleichwertige Garantie1.1 Die zuständigen Behörden sollten die Berufshaftpflichtversicherung und die gleichwertige Garantie als sich gegenseitig ausschließend betrachten, und sie sollten Unternehmen, die eine Zulassung oder Eintragung in das Register beantragen, dazu verpflichten, eine Berufshaftpflichtversicherung oder einer gleichwertigen Garantie abzuschließen. 1.2 Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die von den Unternehmen abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Garantie im Sinne von Artikel 5 Absatz 2 und 3 der Zahlungsdiensterichtlinie 2 ihre Haftungsverpflichtungen wie folgt abdeckt:
1.3 Die zuständigen Behörden sollten ferner sicherstellen, dass die Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Garantie die Kosten und Ausgaben der Zahlungsdienstnutzer und kontoführenden Zahlungsdienstleister, die von Unternehmen die Erstattung von Verlusten verlangen, welche aus einer oder mehreren der in Artikel 5 Absatz 2 und 3 der Zahlungsdiensterichtlinie 2 genannten Haftungsverpflichtungen hervorgehen, abdeckt. 1.4 Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung oder der gleichwertigen Garantie es den Unternehmen ermöglicht, ihre Haftungsverpflichtungen im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten zu erfüllen, indem sie nachweisen, dass die Berufshaftpflichtversicherung oder die gleichwertige Garantie keinen Überschuss, Selbstbehalt oder Schwellenwert aufweist, der Rückzahlungen beeinträchtigen könnte, die aus den Erstattungsbegehren der Zahlungsdienstnutzer und kontoführenden Zahlungsdienstleister hervorgehen, und dass sie gültig ist, wenn der Haftungsfall eintritt. 1.5 Die zuständigen Behörden sollten sicherstellen, dass die Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung oder der gleichwertigen Garantie die Gebiete abdeckt, in denen die Unternehmen Dienstleistungen anbieten, und zwar unabhängig davon, in welchen Ländern ihre Nutzer ansässig sind, und unabhängig von dem Ort, an dem die Dienstleistungen erbracht werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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