+108. Wenn Institute zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos Verhaltensannahmen über Konten ohne …

108. Wenn Institute zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos Verhaltensannahmen über Konten ohne …

Wenn Institute zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos Verhaltensannahmen über Konten ohne spezifischen Zinsanpassungstermin treffen, sollten sie:

  • (a) in der Lage sein, einen „Bodensatz“ (d. h. Einlagen, die stabil sind und bei denen eine Zinsanpassung auch bei bedeutsamen Veränderungen des Zinsumfelds unwahrscheinlich ist) und/oder andere Einlagen zu identifizieren, deren begrenzte Elastizität gegenüber Zinsänderungen von Banken modelliert werden könnte;
  • (b) die Modellierungsannahmen für diese Einlagen sollten die Merkmale des Einlegers (z. B. Privat-/Großkunde) und des Kontos (z. B. Zahlungsverkehrskonto/Nicht-Zahlungsverkehrskonto) widerspiegeln. Es folgt eine allgemeine Beschreibung der vorgenannten Kategorien:
  • i. Für den Zahlungsverkehr bestimmte Privatkundeneinlagen umfassen zinslose und sonstige Privatkonten, deren Zinskomponente für die Entscheidung des Kunden, dort Geld zu verwahren, keine Rolle spielt.
  • ii. Nicht für den Zahlungsverkehr bestimmte Privatkundeneinlagen umfassen Privatkonten (einschließlich regulierter Konten), deren Zinskomponente für die Entscheidung des Kunden, dort Geld zu verwahren, eine Rolle spielt.
  • iii. Großkundeneinlagen umfassen Konten von Unternehmens- und sonstigen Großkunden, ausgenommen Interbankenkonten oder andere Konten mit voller Zinssensitivität;
  • (c) die potenzielle Umschichtung zwischen Einlagen ohne spezifischen Zinsanpassungstermin und anderen Einlagen beurteilen, die in verschiedenen Zinsszenarien zu einer Änderung zentraler verhaltensabhängiger Modellierungsannahmen führen könnte;
  • (d) mögliche Einschränkungen für die Zinsanpassung von Privatkundeneinlagen in einem Niedrig- oder Negativzinsumfeld berücksichtigen;
  • (e) sicherstellen, dass Annahmen über den Rückgang von Bodensätzen und anderen modellierten Salden den Ertragsvorteil umsichtig und angemessen gegen das zusätzliche Risiko für den wirtschaftlichen Wert infolge der Festschreibung künftiger Zinserträge aus den über diese Salden finanzierten Vermögenswerten und gegen potenzielle Umsatzeinbußen bei steigenden Zinsen abwägen;
  • (f) sich bei der Bestimmung der verhaltensabhängigen Zinsanpassungstermine und des Cashflow-Profils von NMDs nicht ausschließlich auf statistische oder quantitative Methoden stützen. Darüber hinaus kann die Festlegung geeigneter Modellierungsannahmen für NMDs die Zusammenarbeit verschiedener interner Experten erfordern (z. B. Risikomanagement- und Risikokontrollabteilung, Vertriebs- und Finanzabteilung);
  • (g) diese Annahmen im Rahmen ihrer Strategien und Verfahren angemessen dokumentieren und über einen Prozess für ihre laufende Überprüfung verfügen;
  • (h) die Auswirkungen der Annahmen auf ihre eigenen Risikomesswerte und Entscheidungen zur internen Kapitalzuteilung verstehen, indem sie sich u. a. bei der regelmäßigen Durchführung von Sensitivitätsanalysen für wichtige Parameter (z. B. Prozentsatz und Laufzeit von Bodensätzen auf Konten sowie Anteil durchlaufender Zahlungen) und bei der regelmäßigen Berechnung der Messgrößen nicht auf Verhaltensannahmen, sondern auf die jeweiligen Vertragsbedingungen stützen, um die Auswirkungen solcher Annahmen sowohl auf den wirtschaftlichen Wert als auch auf die Erträge zu isolieren;
  • (i) Stresstests durchführen, um die Sensitivität der gewählten Risikomessgrößen gegenüber Änderungen zentraler Annahmen zu verstehen, und die Ergebnisse dieser Tests bei Entscheidungen über die interne Kapitalzuteilung berücksichtigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/