| Bewegliche Vermögenswerte | Sachwerte außer Immobilien, wie in Artikel 210 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegt |
| EBITDA | Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen |
| Gestundete Risikopositionen ( forborne exposures , FBEs) | Risikopositionen, auf die Stundungsmaßnahmen in Übereinstimmung mit Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission angewandt werden |
| Gesundungszeitraum | Wie in Teil 2 Absatz 231 Buchstabe b des Anhangs V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission festgelegt |
| Immobilien | Immobilien im Sinne von Artikel 208 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 |
| Leitungsorgan | Wie in Artikel 3 Absatz 1 Ziffern 7 und 8 der Richtlinie 2013/36/EU definiert |
| Notleidende Kredite ( non-performing loans , NPLs) | Darlehen und Kredite im Sinne von Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission, die in Übereinstimmung mit Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission als notleidend eingestuft wurden |
| Notleidende Risikopositionen ( non-performing exposures , NPEs) | Risikopositionen, die in Übereinstimmung mit Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission als notleidend eingestuft wurden |
| Portfolio | Eine Gruppe von Risikopositionen mit ähnlichen Kreditrisikomerkmalen |
| Probezeitraum | Wie in Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission definiert |
| Quote notleidender Kredite (NPL-Quote) | Zur Berechnung der Quote notleidender Kredite wird der Bruttobuchwert der notleidenden Kredite und Darlehen durch den Bruttobuchwert der gesamten Darlehen und Kredite geteilt (in Übereinstimmung mit der NPE-Definition) |
| Rahmen für die Risikobereitschaft ( risk appetite framework , RAF) | Das Gesamtkonzept, einschließlich Richtlinien, Verfahren, Kontrollen und Systemen, nach dem die Risikobereitschaft ermittelt, kommuniziert und überwacht wird. Er umfasst u. a. eine Erklärung zur Risikobereitschaft, Risikolimite und eine Darstellung der Rollen und Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung und Überwachung des Rahmens für die Risikobereitschaft. Der Rahmen für die Risikobereitschaft sollte den wesentlichen Risiken für das Kreditinstitut sowie für seine Reputation bei Einlegern, Anlegern und Kunden Rechnung tragen. Der Rahmen für die Risikobereitschaft steht mit der Strategie der Bank in Einklang. |
| Rahmenkonzept für notleidende Risikopositionen (NPE-Rahmenkonzept) | Richtlinien, Verfahren, Kontrollen und Systeme für das Risikomanagement in Bezug auf notleidende Risikopositionen |
| Rettungserwerbe ( foreclosed assets ) | Vermögenswerte, die mittels Inbesitznahme einer Sicherheit erlangt wurden und die weiterhin in der Bilanz ausgewiesen werden. Diese Vermögenswerte können durch gerichtliche Verfahren, durch bilaterale Vereinbarung mit dem Schuldner oder durch andere Arten der Sicherheitenübertragung vom Schuldner auf das Kreditinstitut erworben werden. Rettungserwerbe können sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Vermögenswerte umfassen. Sie sollten sämtliche in Besitz genommene Sicherheiten ungeachtet ihrer Rechnungslegungsklassifikation umfassen. |
| Stundung | Stundungsmaßnahmen im Sinne von Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission |
| Texas-Quote | Eine Quote zum Vergleich des Bestands an notleidenden Krediten (NPLs) mit dem Eigenkapital eines Kreditinstituts. NPLs (Bruttobuchwert) dividiert durch Eigenkapital und kumulierte Wertminderungen |
| Verwertungskosten | Verwertungskosten werden als Mittelabflüsse definiert, die bei der Verwertung der Sicherheit und dem Verkaufsprozess anfallen und umfassen: a) alle anfallenden Verfahrens- und Gerichtskosten; b) Veräußerungskosten, Steuern und sonstige Aufwendungen; c) ggf. zusätzliche Instandhaltungskosten, die dem Kreditinstitut im Zusammenhang mit der Inbesitznahme und Veräußerung der Sicherheit entstehen; d) sämtliche Barmittelzuflüsse bis zum Tag der Verwertung. |