+19. Zusätzlich und besonders für die Zwecke dieser Leitlinien gelten die nachfolgenden …

19. Zusätzlich und besonders für die Zwecke dieser Leitlinien gelten die nachfolgenden …

Zusätzlich und besonders für die Zwecke dieser Leitlinien gelten die nachfolgenden Definitionen.

Bewegliche VermögenswerteSachwerte außer Immobilien, wie in Artikel 210 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegt
EBITDAErgebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen
Gestundete Risikopositionen ( forborne exposures , FBEs)Risikopositionen, auf die Stundungsmaßnahmen in Übereinstimmung mit Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission angewandt werden
GesundungszeitraumWie in Teil 2 Absatz 231 Buchstabe b des Anhangs V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission festgelegt
ImmobilienImmobilien im Sinne von Artikel 208 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
LeitungsorganWie in Artikel 3 Absatz 1 Ziffern 7 und 8 der Richtlinie 2013/36/EU definiert
Notleidende Kredite ( non-performing loans , NPLs)Darlehen und Kredite im Sinne von Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission, die in Übereinstimmung mit Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission als notleidend eingestuft wurden
Notleidende Risikopositionen ( non-performing exposures , NPEs)Risikopositionen, die in Übereinstimmung mit Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission als notleidend eingestuft wurden
PortfolioEine Gruppe von Risikopositionen mit ähnlichen Kreditrisikomerkmalen
ProbezeitraumWie in Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission definiert
Quote notleidender Kredite (NPL-Quote)Zur Berechnung der Quote notleidender Kredite wird der Bruttobuchwert der notleidenden Kredite und Darlehen durch den Bruttobuchwert der gesamten Darlehen und Kredite geteilt (in Übereinstimmung mit der NPE-Definition)
Rahmen für die Risikobereitschaft ( risk appetite framework , RAF)Das Gesamtkonzept, einschließlich Richtlinien, Verfahren, Kontrollen und Systemen, nach dem die Risikobereitschaft ermittelt, kommuniziert und überwacht wird. Er umfasst u. a. eine Erklärung zur Risikobereitschaft, Risikolimite und eine Darstellung der Rollen und Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung und Überwachung des Rahmens für die Risikobereitschaft. Der Rahmen für die Risikobereitschaft sollte den wesentlichen Risiken für das Kreditinstitut sowie für seine Reputation bei Einlegern, Anlegern und Kunden Rechnung tragen. Der Rahmen für die Risikobereitschaft steht mit der Strategie der Bank in Einklang.
Rahmenkonzept für notleidende Risikopositionen (NPE-Rahmenkonzept)Richtlinien, Verfahren, Kontrollen und Systeme für das Risikomanagement in Bezug auf notleidende Risikopositionen
Rettungserwerbe ( foreclosed assets )Vermögenswerte, die mittels Inbesitznahme einer Sicherheit erlangt wurden und die weiterhin in der Bilanz ausgewiesen werden. Diese Vermögenswerte können durch gerichtliche Verfahren, durch bilaterale Vereinbarung mit dem Schuldner oder durch andere Arten der Sicherheitenübertragung vom Schuldner auf das Kreditinstitut erworben werden. Rettungserwerbe können sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Vermögenswerte umfassen. Sie sollten sämtliche in Besitz genommene Sicherheiten ungeachtet ihrer Rechnungslegungsklassifikation umfassen.
StundungStundungsmaßnahmen im Sinne von Anhang V zur Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission
Texas-QuoteEine Quote zum Vergleich des Bestands an notleidenden Krediten (NPLs) mit dem Eigenkapital eines Kreditinstituts. NPLs (Bruttobuchwert) dividiert durch Eigenkapital und kumulierte Wertminderungen
VerwertungskostenVerwertungskosten werden als Mittelabflüsse definiert, die bei der Verwertung der Sicherheit und dem Verkaufsprozess anfallen und umfassen: a) alle anfallenden Verfahrens- und Gerichtskosten; b) Veräußerungskosten, Steuern und sonstige Aufwendungen; c) ggf. zusätzliche Instandhaltungskosten, die dem Kreditinstitut im Zusammenhang mit der Inbesitznahme und Veräußerung der Sicherheit entstehen; d) sämtliche Barmittelzuflüsse bis zum Tag der Verwertung.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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