+81. Das Kreditinstitut sollte in Übereinstimmung mit der Gesamt-Strategie für notleidende …

81. Das Kreditinstitut sollte in Übereinstimmung mit der Gesamt-Strategie für notleidende …

Das Kreditinstitut sollte in Übereinstimmung mit der Gesamt-Strategie für notleidende Risikopositionen und dem Implementierungsplan ein Beurteilungssystem einführen, das auf die Anforderungen der NPE WUs zugeschnitten ist. Das Beurteilungssystem sollte entsprechend den Bestimmungen der EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik21 und Artikel 7 der Richtlinie 2014/17/EU22 sowie für Forderungen im Privatkundengeschäft entsprechend den EBA-Leitlinien zu Vergütungspolitik und -praktiken im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Erbringung von Bankprodukten und -dienstleistungen im Privatkundengeschäft23 ausgestaltet werden. Das Beurteilungssystem sollte hauptsächlich Indikatoren umfassen, die an die quantitativen Ziele gekoppelt sind, welche in der NPE-Strategie des Kreditinstituts festgelegt wurden, kann aber auch qualitative Elemente enthalten (fachliche Fähigkeiten bei der Analyse erhaltener Finanzinformationen und -daten, Strukturierung von Vorschlägen, Qualität von Empfehlungen oder Überwachung von restrukturierten Krediten sowie Verhandlungsgeschick). Die Leistungen der NPE-WU-Mitarbeiter sollten regelmäßig überprüft und entsprechend auf Einzel- oder Teambasis anhand dieser Zielwerte gemessen werden.


21 Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik gemäß Artikel 74 Absatz 3 und Artikel 75 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU und Angaben gemäß Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (EBA/GL/2015/22).

22 Richtlinie 2014/17/ЕU des Europäischen Par laments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (ABl. L 60, 28.2.2014, S. 34).

23 Leitlinien zu Vergütungspolitik und -praktiken im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Erbringung von Bankprodukten und -dienstleistungen im Privatkundengeschäft (EBA/GL/2016/06).

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/