| Zusätzliche Sicherheiten | Der Kreditnehmer stellt im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses weitere Pfandrechte oder unbelastete Vermögenswerte als zusätzliche Sicherheiten, um das höhere Risiko zu kompensieren. | Diese Maßnahme stellt allein keine tragfähige Stundungsmaßnahme dar, weil sie die Zahlungsrückstände bei einem Kredit an sich nicht beseitigt. Sie dient in der Regel dazu, die Beleihungsquote (Loan-to-Value – LTV) zu verbessern bzw. den Verstoß gegen entsprechende Vereinbarungen zu beseitigen. Zusätzliche Sicherheiten können in vielfältiger Form gestellt werden, etwa als Pfandrecht an Bareinlagen, Forderungsabtretung oder neues/zusätzliches Grundpfandrecht. Die Kreditinstitute sollten zweit- und drittrangige Pfandrechte auf Vermögenswerte sowie persönliche Sicherheiten sorgfältig bewerten. |