+7. Zusätzliche Sicherheiten Der Kreditnehmer stellt im Diese Maßnahme stellt allein Rahmen des …

7. Zusätzliche Sicherheiten Der Kreditnehmer stellt im Diese Maßnahme stellt allein Rahmen des …

Zusätzliche SicherheitenDer Kreditnehmer stellt im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses weitere Pfandrechte oder unbelastete Vermögenswerte als zusätzliche Sicherheiten, um das höhere Risiko zu kompensieren.Diese Maßnahme stellt allein keine tragfähige Stundungsmaßnahme dar, weil sie die Zahlungsrückstände bei einem Kredit an sich nicht beseitigt. Sie dient in der Regel dazu, die Beleihungsquote (Loan-to-Value – LTV) zu verbessern bzw. den Verstoß gegen entsprechende Vereinbarungen zu beseitigen. Zusätzliche Sicherheiten können in vielfältiger Form gestellt werden, etwa als Pfandrecht an Bareinlagen, Forderungsabtretung oder neues/zusätzliches Grundpfandrecht. Die Kreditinstitute sollten zweit- und drittrangige Pfandrechte auf Vermögenswerte sowie persönliche Sicherheiten sorgfältig bewerten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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