+14. Teilweiser oder vollständiger Das Kreditinstitut gibt das Diese Maßnahme kann eingesetzt …

14. Teilweiser oder vollständiger Das Kreditinstitut gibt das Diese Maßnahme kann eingesetzt …

Teilweiser oder vollständiger SchuldenerlassDas Kreditinstitut gibt das Recht auf, einen Teil oder den Gesamtbetrag derDiese Maßnahme kann eingesetzt werden, wenn das Kreditinstitut einer verringerten Zahlung zur
StundungsmaßnahmeBeschreibung ausstehenden Schulden des Kreditnehmers wiederzuerlangen.Tragfähigkeit und sonstige wichtige Erwägungen vollständigen und endgültigen Abgeltung aller Ansprüche zustimmt und damit einwilligt, dem Kreditnehmer die Restschuld zu erlassen, wenn er den reduzierten Kapitalbetrag innerhalb einer bestimmten Frist zurückzahlt. Die Kreditinstitute sollten Schuldenerlassoptionen mit Vorsicht anwenden, weil die Möglichkeit eines Schuldenerlasses systematisches Fehlverhalten (Moral Hazard) hervorrufen und somit strategische Ausfälle begünstigen kann. Die Kreditinstitute sollten deshalb konkrete Richtlinien und Verfahren für den Schuldenerlass festlegen, um strenge Kontrolle zu gewährleisten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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