+52. Wenn die geforderte Minderung der Zins- und Währungsrisiken durch Derivate erfolgt, sollten …
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52. Wenn die geforderte Minderung der Zins- und Währungsrisiken durch Derivate erfolgt, sollten …
Wenn die geforderte Minderung der Zins- und Währungsrisiken durch Derivate erfolgt, sollten sämtliche der folgenden Bedingungen erfüllt sein: - (a) Die Derivate sollten nur für eine echte Absicherung gegen Aktiva-Passiva-Inkongruenzen bei Zinsen und Währungen und nicht zu spekulativen Zwecken verwendet werden.
- (b) Die Derivate sollten auf allgemein anerkannten Dokumenten, wie sie beispielsweise von der International Swaps and Derivatives Association (ISDA) herausgegeben wurden, oder vergleichbaren national etablierten Dokumentationsstandards basieren.
- (c) In den Unterlagen für die Derivate sollte geregelt sein, dass die Gegenpartei, sollte ihre erforderliche Kreditwürdigkeit unter ein bestimmtes, anhand der Bonitätseinstufung oder anderweitig gemessenes Niveau absinken, entweder Sicherheiten stellen oder sich in angemessener Weise um eine Ablösung oder eine Garantie durch eine andere Gegenpartei bemühen muss.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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