+25. Das Leitungsorgan im Sinne der EBA-Leitlinien zur internen Governance sollte in Bezug auf die …

25. Das Leitungsorgan im Sinne der EBA-Leitlinien zur internen Governance sollte in Bezug auf die …

Das Leitungsorgan im Sinne der EBA-Leitlinien zur internen Governance sollte in Bezug auf die Kreditvergabe folgende Aufgaben erfüllen:

  • a. Genehmigung der in die Gesamtrisikostrategie und die Geschäftsstrategie eingebetteten Kreditrisikostrategie des Instituts, um sicherzustellen, dass diese dem Rahmen für den Risikoappetit (Risk Appetite Framework, RAF) sowie der Kapital- und Liquiditätsplanung entspricht und, sofern relevant, im Einklang mit den internen Prozessen zur Beurteilung der Angemessenheit der Kapitalausstattung (ICAAP) und der Liquiditätsausstattung (ILAAP) steht;
  • b. Festlegung des Kreditrisikoappetits innerhalb des übergeordneten RAF, einschließlich Kreditvergaberichtlinien, qualitativen Aussagen, quantitativen Parametern und Limits sowie Eskalationsschwellen unter Vermeidung von Verzerrungen der Geschäftsentwicklung;
  • c. Genehmigung des Rahmens für das Kreditgenehmigungsverfahren, einschließlich, sofern relevant, der internen Strukturen für die Kreditvergabe und -überwachung, sowie Festlegung delegierter Entscheidungsbefugnisse;
  • d. Gewährleistung einer wirksamen Überwachung der Kreditrisikoqualität, insbesondere bei der Kreditvergabe und der Risikovorsorge;
  • e. Gewährleistung angemessener Prozesse für die Kreditgenehmigung, -überwachung und -kontrolle für die Zwecke eines wirksamen Kreditrisikomanagements;
  • f. Gewährleistung einer angemessenen Qualifikation, Ausstattung und Erfahrung des Personals, das mit der Übernahme sowie dem Management, der Überwachung und der Steuerung des Kreditrisikos befasst ist;
  • g. Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung der Risikokultur, der Kernwerte und der Erwartungen des Instituts in Bezug auf das Kreditrisiko;
  • h. Gewährleistung, dass der Vergütungsrahmen einschließlich ggf. vorgesehener Leistungsziele und der Leistungsbewertungsrahmen für die als Kreditentscheider identifizierten Mitarbeiter mit dem Kreditrisiko und dem Kreditrisikoappetit in Einklang bleiben.

4.1.2 Kreditrisikokultur

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/