+4.1 Kreditrisiko-Governance und Risikokultur
---+25. Das Leitungsorgan im Sinne der EBA-Leitlinien zur internen Governance sollte in Bezug auf die …
---+26. Mittels Strategien, Kommunikation und Fortbildungen der Mitarbeiter, wie in den Leitlinien der …
---+27. Mit dieser Kreditrisikokultur sollte das Leitungsorgan ein Leitbild vorgeben und sicherstellen …
---+28. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Kreditrisikokultur auf allen Ebenen des Instituts …
---+29. Die Institute sollten Strategien und Verfahren einführen, mit denen überwacht wird, ob alle an …

4.1 Kreditrisiko-Governance und Risikokultur

4.1.1 Verantwortung des Leitungsorgans

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
25. Das Leitungsorgan im Sinne der EBA-Leitlinien zur internen Governance sollte in Bezug auf die …

Das Leitungsorgan im Sinne der EBA-Leitlinien zur internen Governance sollte in Bezug auf die Kreditvergabe folgende Aufgaben erfüllen:

  • a. Genehmigung der in die Gesamtrisikostrategie und die Geschäftsstrategie eingebetteten Kreditrisikostrategie des Instituts, um sicherzustellen, dass diese dem Rahmen für den Risikoappetit (Risk Appetite Framework, RAF) sowie der Kapital- und Liquiditätsplanung entspricht und, sofern relevant, im Einklang mit den internen Prozessen zur Beurteilung der Angemessenheit der Kapitalausstattung (ICAAP) und der Liquiditätsausstattung (ILAAP) steht;
  • b. Festlegung des Kreditrisikoappetits innerhalb des übergeordneten RAF, einschließlich Kreditvergaberichtlinien, qualitativen Aussagen, quantitativen Parametern und Limits sowie Eskalationsschwellen unter Vermeidung von Verzerrungen der Geschäftsentwicklung;
  • c. Genehmigung des Rahmens für das Kreditgenehmigungsverfahren, einschließlich, sofern relevant, der internen Strukturen für die Kreditvergabe und -überwachung, sowie Festlegung delegierter Entscheidungsbefugnisse;
  • d. Gewährleistung einer wirksamen Überwachung der Kreditrisikoqualität, insbesondere bei der Kreditvergabe und der Risikovorsorge;
  • e. Gewährleistung angemessener Prozesse für die Kreditgenehmigung, -überwachung und -kontrolle für die Zwecke eines wirksamen Kreditrisikomanagements;
  • f. Gewährleistung einer angemessenen Qualifikation, Ausstattung und Erfahrung des Personals, das mit der Übernahme sowie dem Management, der Überwachung und der Steuerung des Kreditrisikos befasst ist;
  • g. Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung der Risikokultur, der Kernwerte und der Erwartungen des Instituts in Bezug auf das Kreditrisiko;
  • h. Gewährleistung, dass der Vergütungsrahmen einschließlich ggf. vorgesehener Leistungsziele und der Leistungsbewertungsrahmen für die als Kreditentscheider identifizierten Mitarbeiter mit dem Kreditrisiko und dem Kreditrisikoappetit in Einklang bleiben.

4.1.2 Kreditrisikokultur

26. Mittels Strategien, Kommunikation und Fortbildungen der Mitarbeiter, wie in den Leitlinien der …

Mittels Strategien, Kommunikation und Fortbildungen der Mitarbeiter, wie in den Leitlinien der EBA zur internen Governance vorgesehen, sollten die Institute eine in ihre Gesamtrisikokultur eingebettete Kreditrisikokultur schaffen.

27. Mit dieser Kreditrisikokultur sollte das Leitungsorgan ein Leitbild vorgeben und sicherstellen …

Mit dieser Kreditrisikokultur sollte das Leitungsorgan ein Leitbild vorgeben und sicherstellen, dass Kredite nur an Kreditnehmer vergeben werden, die zum Zeitpunkt der Kreditvergabe nach bestem Wissen des Instituts in der Lage sein werden, die Modalitäten und Bedingungen des Kreditvertrags zu erfüllen; das Leitungsorgan sollte des Weiteren sicherstellen, dass Kredite bei Bedarf durch ausreichende und angemessene Sicherheiten besichert werden und dass ihre Auswirkungen auf die Eigenkapitalposition und Ertragskraft des Instituts, auf die Nachhaltigkeit und auf damit verbundene Faktoren in Bezug auf Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Faktoren) berücksichtigt werden.

28. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Kreditrisikokultur auf allen Ebenen des Instituts …

Die Institute sollten sicherstellen, dass die Kreditrisikokultur auf allen Ebenen des Instituts effektiv umgesetzt wird und dass alle Mitarbeiter, die an der Übernahme, dem Management und der Überwachung des Kreditrisikos beteiligt sind, diese Kultur verinnerlicht haben und wissen, dass sie für ihr Verhalten rechenschaftspflichtig sind.

29. Die Institute sollten Strategien und Verfahren einführen, mit denen überwacht wird, ob alle an …

Die Institute sollten Strategien und Verfahren einführen, mit denen überwacht wird, ob alle an der Kreditvergabe, -überwachung und -kontrolle beteiligten Mitarbeiter die Kreditrisikokultur des Instituts einhalten (z. B. mithilfe von Selbstbewertungen der Mitarbeiter). Wenn im Zuge der Selbstbewertung des Instituts oder von durch Maßnahmen der Aufsichtsbehörde Mängel an der Kreditrisikokultur festgestellt werden, sollte das Institut diese durch durchdachte, ergebnisorientierte und frühzeitige Maßnahmen beheben. Die Kreditrisikostrategie sowie die Kreditrichtlinien und -verfahren sollten darauf ausgerichtet sein, potenzielle negative Auswirkungen einer mangelhaften Kreditrisikokultur zu mindern.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/