+84. Das Leitungsorgan sollte alle tatsächlichen und möglichen Interessenkonflikte auf Ebene des …
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84. Das Leitungsorgan sollte alle tatsächlichen und möglichen Interessenkonflikte auf Ebene des …
Das Leitungsorgan sollte alle tatsächlichen und möglichen Interessenkonflikte auf Ebene des Leitungsorgans angemessen kommunizieren, besprechen, dokumentieren und ordnungsgemäß behandeln sowie die entsprechenden Entscheidungen treffen (d. h. die erforderlichen Maßnahmen zur Minderung sollten ergriffen werden). Ein Mitglied des Leitungsorgans sollte nicht über Sachverhalte abstimmen, bei denen dieses Mitglied einen Interessenkonflikt hat.15
15 Siehe die Leitlinien der EBA zur internen Governance bezüglich der Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten für Mitarbeiter.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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