+125. Soweit kein Nominierungsausschuss eingerichtet ist, sollte das Leitungsorgan in seiner …

125. Soweit kein Nominierungsausschuss eingerichtet ist, sollte das Leitungsorgan in seiner …

Soweit kein Nominierungsausschuss eingerichtet ist, sollte das Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion über die in Artikel 88 Absatz 2 Buchstabe a Unterabsatz 1 und Buchstaben b bis d der Richtlinie 2013/36/EU genannten Verantwortlichkeiten sowie über die dafür erforderlichen Ressourcen verfügen. Wenn kein Nominierungsausschuss eingerichtet ist, sollte die in Artikel 88 Absatz 2 Buchstaben b und c dieser Richtlinie genannte Bewertung mindestens alle zwei Jahre durchgeführt werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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