+254. Bei der Festlegung des tatsächlichen Zurückbehaltungszeitraums und des zurückzubehaltenden …
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254. Bei der Festlegung des tatsächlichen Zurückbehaltungszeitraums und des zurückzubehaltenden …
Bei der Festlegung des tatsächlichen Zurückbehaltungszeitraums und des zurückzubehaltenden Anteils gemäß den Mindestanforderungen nach Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe l der Richtlinie (EU) 2019/2034 sollten die Wertpapierfirmen Folgendes berücksichtigen: - a. die Zuständigkeiten und Befugnisse der identifizierten Mitarbeiter und die von ihnen wahrgenommenen Aufgaben;
- b. den Geschäftszyklus und die Art der Tätigkeiten der Wertpapierfirma;
- c. erwartete Schwankungen bei der wirtschaftlichen Tätigkeit und Leistung sowie den Risiken der Wertpapierfirma und des Geschäftsbereichs sowie den Einfluss der identifizierten Mitarbeiter auf diese Schwankungen;
- d. der Wert des Verhältnisses zwischen der variablen Komponente und der festen Komponente der Gesamtvergütung sowie der absolute Betrag der variablen Vergütung.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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