+254. Bei der Festlegung des tatsächlichen Zurückbehaltungszeitraums und des zurückzubehaltenden …

254. Bei der Festlegung des tatsächlichen Zurückbehaltungszeitraums und des zurückzubehaltenden …

Bei der Festlegung des tatsächlichen Zurückbehaltungszeitraums und des zurückzubehaltenden Anteils gemäß den Mindestanforderungen nach Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe l der Richtlinie (EU) 2019/2034 sollten die Wertpapierfirmen Folgendes berücksichtigen:

  • a. die Zuständigkeiten und Befugnisse der identifizierten Mitarbeiter und die von ihnen wahrgenommenen Aufgaben;
  • b. den Geschäftszyklus und die Art der Tätigkeiten der Wertpapierfirma;
  • c. erwartete Schwankungen bei der wirtschaftlichen Tätigkeit und Leistung sowie den Risiken der Wertpapierfirma und des Geschäftsbereichs sowie den Einfluss der identifizierten Mitarbeiter auf diese Schwankungen;
  • d. der Wert des Verhältnisses zwischen der variablen Komponente und der festen Komponente der Gesamtvergütung sowie der absolute Betrag der variablen Vergütung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/