+120. Wertpapierfirmen sollten geeignete Richtlinien und Verfahren für interne Warnungen für …

120. Wertpapierfirmen sollten geeignete Richtlinien und Verfahren für interne Warnungen für …

Wertpapierfirmen sollten geeignete Richtlinien und Verfahren für interne Warnungen für Mitarbeiter zur Meldung potenzieller oder tatsächlicher Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2019/2033 und nationale Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie(EU) 2019/2034, über einen speziellen, unabhängigen und autonomen Berichtsweg einführen und unterhalten. Es sollte für die meldenden Mitarbeiter nicht erforderlich sein, einen Beleg für einen Verstoß vorzulegen, allerdings sollten sie über ein ausreichendes Maß an Gewissheit verfügen, das einen hinreichenden Grund für die Einleitung einer Untersuchung bietet. Wertpapierfirmen sollten zudem geeignete Prozesse und Verfahren einrichten, mit denen sichergestellt wird, dass sie ihre Pflichten gemäß der nationalen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, erfüllen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/