+23. Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten die relevanten Informationen folgenden Stellen …

23. Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten die relevanten Informationen folgenden Stellen …

Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten die relevanten Informationen folgenden Stellen übermitteln:

  • a) den für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden , die für die Aufsicht über das Institut in dem Mitgliedstaat zuständig sind, in dem das Institut niedergelassen ist oder in dem es sich niederzulassen beabsichtigt, und
  • b) der konsolidierenden Aufsichtsbehörde, wenn das Institut zu einer grenzüberschreitenden Gruppe gehört, bzw. – im Fall eines Einzelinstituts mit Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten – der für den Hauptsitz zuständigen Bankenaufsicht.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/