+23. Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten die relevanten Informationen folgenden Stellen …
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23. Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten die relevanten Informationen folgenden Stellen …
Die GW-/TF-Aufsichtsbehörden sollten die relevanten Informationen folgenden Stellen übermitteln: - a) den für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörden , die für die Aufsicht über das Institut in dem Mitgliedstaat zuständig sind, in dem das Institut niedergelassen ist oder in dem es sich niederzulassen beabsichtigt, und
- b) der konsolidierenden Aufsichtsbehörde, wenn das Institut zu einer grenzüberschreitenden Gruppe gehört, bzw. – im Fall eines Einzelinstituts mit Zweigniederlassungen in anderen Mitgliedstaaten – der für den Hauptsitz zuständigen Bankenaufsicht.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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