+86. Wenn die GW-/TF-Aufsichtsbehörde infolge der oben genannten Meldung der für die prudentielle …
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86. Wenn die GW-/TF-Aufsichtsbehörde infolge der oben genannten Meldung der für die prudentielle …
Wenn die GW-/TF-Aufsichtsbehörde infolge der oben genannten Meldung der für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörde zur Auffassung gelangt, dass ein Institut möglicherweise einem erhöhten GW-/TF-Risiko ausgesetzt ist, sollte sich die GW-/TF-Aufsichtsbehörde mit der für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörde abstimmen, um eine gemeinsame Bewertung zu erzielen, die gemäß Artikel 97 Absatz 6 der Richtlinie 2013/36/EU unverzüglich mittels einer einzigen Meldung durch die für die prudentielle Aufsicht zuständigen Behörde der EBA zu übermitteln ist.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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