+46. Der Geldwäschebeauftragte sollte dem Leitungsorgan Korrekturmaßnahmen empfehlen, die zu …

46. Der Geldwäschebeauftragte sollte dem Leitungsorgan Korrekturmaßnahmen empfehlen, die zu …

Der Geldwäschebeauftragte sollte dem Leitungsorgan Korrekturmaßnahmen empfehlen, die zu ergreifen sind, um ermittelte Schwachstellen im Rahmenwerk des Kredit- oder Finanzinstituts zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beheben, einschließlich von zuständigen Behörden oder internen oder externen Prüfern festgestellte Schwachstellen.

  • e. Berichterstattung an das Leitungsorgan

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/