+40. Wertpapierfirmen, die am Vergleich zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle teilnehmen, sollten …

40. Wertpapierfirmen, die am Vergleich zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle teilnehmen, sollten …

Wertpapierfirmen, die am Vergleich zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle teilnehmen, sollten das geschlechtsspezifische Lohngefälle auf Einzelbasis unter Berücksichtigung aller Mitarbeiter berechnen, dies schließt Mitarbeiter ein, die in Zweigniederlassungen im selben Mitgliedstaat tätig sind und die ihre Geschäftstätigkeit vorwiegend in dem Mitgliedstaat ausüben, in dem die Wertpapierfirma ihren Sitz hat. Mitarbeiter, die hauptsächlich in Zweigniederlassungen in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland tätig sind, sollten in die Berechnung nicht einbezogen werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/