+48. Die Wertpapierfirmen sollten bei der Berechnung die folgenden Erläuterungen beachten: a. Die …
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48. Die Wertpapierfirmen sollten bei der Berechnung die folgenden Erläuterungen beachten: a. Die …
Die Wertpapierfirmen sollten bei der Berechnung die folgenden Erläuterungen beachten: - a. Die Vergütung der Mitarbeiter (unabhängig von ihrem Geschlecht) sollte nach dem Betrag beginnend mit dem niedrigsten Betrag angeordnet werden. Jeder Vergütungsbetrag für einen Mitarbeiter sollte dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden, und es sollte angegeben werden, ob es sich bei dem Mitarbeiter um einen identifizierten Mitarbeiter handelt.
- b. Mitarbeiter mit einem anderen Geschlecht als männlich oder weiblich sollten dem Geschlecht zugeordnet werden, mit dem sie sich identifizieren; falls dies nicht bekannt oder nicht das männliche oder weibliche Geschlecht ist, sollten die Mitarbeiter dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden, je nachdem, welches Geschlecht insgesamt die niedrigere Zahl an Mitarbeitern aufweist.
- c. Die erstellte Mitarbeiterliste sollte, sofern Absatz 45 anwendbar ist, in Quartile aufgeteilt werden.
- d. Es sollten der Median und der Mittelwert der Vergütung für alle männlichen und weiblichen Mitarbeiter sowie gesondert für männliche und weibliche identifizierte Mitarbeiter berechnet werden – insgesamt, und sofern Absatz 45 Anwendung findet, für jedes Quartil.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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