+142. Auf konsolidierter Ebene sollten die zuständigen Behörden neben den Elementen, die in den …

142. Auf konsolidierter Ebene sollten die zuständigen Behörden neben den Elementen, die in den …

Auf konsolidierter Ebene sollten die zuständigen Behörden neben den Elementen, die in den vorstehenden Absätzen behandelt werden, bewerten, ob:

  • a. das Leitungsorgan der konsolidierenden Wertpapierfirma sowohl die Organisation der Gruppe als auch die Rollen der verschiedenen Unternehmen sowie die Verbindungen und Beziehungen zwischen diesen versteht;
  • b. die organisatorische und rechtliche Struktur der Gruppe eindeutig und transparent ist und sich für die Größe und Komplexität des Geschäfts und der Geschäftstätigkeiten eignet;
  • c. die Wertpapierfirma ein wirksames, gruppenweites Informations- und Berichterstattungssystem für die Geschäftsleitung eingerichtet hat, das für alle Geschäftseinheiten und juristischen Personen gilt, und ob diese Informationen dem Leitungsorgan des Mutterunternehmens der Wertpapierfirma zeitnah zur Verfügung stehen;
  • d. das Leitungsorgan der konsolidierenden Wertpapierfirma einheitliche gruppenweite Strategien festgelegt hat, einschließlich eines gruppenweiten Rahmens für die Risikostrategie und die Risikobereitschaft;
  • e. das Risikomanagement der Gruppe alle wesentlichen Risiken abdeckt, ungeachtet dessen, ob das Risiko seinen Ursprung in Unternehmen hat, die keiner Konsolidierung unterliegen (einschließlich Zweckgesellschaften (SPV oder SPE) und Immobilienunternehmen), und eine umfassende Übersicht aller Risiken bietet;
  • f. die Funktion der gruppenweiten Innenrevision unabhängig ist, einen gruppenweiten, risikobasierten Prüfungsplan umfasst, über angemessene Personal- und sonstige Ressourcen und ein angemessenes Gewicht verfügt und direkt dem Leitungsorgan der konsolidierenden Wertpapierfirma unterstellt ist.

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1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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