+148. Die Risikokategorien in Absatz 147 Buchstaben a bis c sind bei der Bewertung von …

148. Die Risikokategorien in Absatz 147 Buchstaben a bis c sind bei der Bewertung von …

Die Risikokategorien in Absatz 147 Buchstaben a bis c sind bei der Bewertung von Wertpapierfirmen anwendbar, die in die Kategorien 1, 2 oder 3 eingestuft sind, wobei der Umfang der zugelassenen Tätigkeiten dieser Wertpapierfirmen zu berücksichtigen ist. Gegebenenfalls können die zuständigen Behörden Absatz 147 Buchstaben a und c bei der Bewertung kleiner und nicht komplexer Wertpapierfirmen, die die Kriterien von Artikel 12 der Verordnung (EU) 2019/2033 erfüllen, berücksichtigen, wobei der Relevanz bestimmter Unterkategorien, die unter den oben genannten Kapitalrisiken dieser Wertpapierfirmen aufgeführt sind, Rechnung zu tragen ist. Die zuständigen Behörden sollten für alle Wertpapierfirmen, die dem SREP unterliegen, die geordnete Abwicklung einer Wertpapierfirma sowie sonstige Risiken bewerten. 54

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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