+255. Die zuständigen Behörden sollten das mit den Anlage- und Markttätigkeiten der Wertpapierfirma …
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255. Die zuständigen Behörden sollten das mit den Anlage- und Markttätigkeiten der Wertpapierfirma …
Die zuständigen Behörden sollten das mit den Anlage- und Markttätigkeiten der Wertpapierfirma verbundene Verhaltensrisiko beurteilen, soweit es nicht von den Eigenmittelanforderungen der Säule 1 erfasst wird. Unter „Verhaltensrisiko“ ist das aktuelle oder künftige Risiko zu verstehen, das Kunden, Märkten oder der Firma selbst durch ein unangemessenes Verhalten der Firma oder ihrer Mitarbeiter entsteht. Dieses Risiko kann sich aus vorsätzlichem oder fahrlässigem Fehlverhalten (einschließlich unangemessener Erbringung von Finanzdienstleistungen) ergeben, soweit dies negative finanzielle Auswirkungen haben oder die Reputation schädigen könnte. Das Reputationsrisiko kann wiederum zu einem Verlust von Marktanteilen oder wichtigen Kunden und zu vermehrten Kundenbeschwerden führen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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