+393. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstaben e und f der Richtlinie (EU) 2019/2034 können …

393. In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstaben e und f der Richtlinie (EU) 2019/2034 können …

In Einklang mit Artikel 39 Absatz 2 Buchstaben e und f der Richtlinie (EU) 2019/2034 können die zuständigen Behörden von der Wertpapierfirma Folgendes verlangen:

  • a. Einschränkung oder Begrenzung der Geschäftszweige, der Tätigkeiten oder des Netzwerks;
  • b. Veräußerung von Geschäftszweigen, die für die finanzielle Solidität einer Wertpapierfirma mit zu großen Risiken verbunden sind;
  • c. Verringerung des mit Tätigkeiten, Produkten (einschließlich des Risikos durch komplexe Produkte und Transaktionen und des Konzentrationsrisikos) und Systemen verbundenen Risikos, auch des mit ausgelagerten Tätigkeiten verbundenen Risikos.

Marktrisiko

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/