+419. Sofern die vorliegenden Leitlinien auf die Tochterunternehmen einer grenzüberschreitend …
|
419. Sofern die vorliegenden Leitlinien auf die Tochterunternehmen einer grenzüberschreitend …
Sofern die vorliegenden Leitlinien auf die Tochterunternehmen einer grenzüberschreitend tätigen Gruppe angewandt werden, sollten die für die Tochterunternehmen zuständigen Behörden bei ihrer Erstbewertung die Wertpapierfirmen in erster Linie auf Einzelbasis betrachten, d. h. das Geschäftsmodell, die Geschäftsstrategie, die interne Governance und die Kontrollen, die Kapital- und Liquiditätsrisiken sowie die Angemessenheit der Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung eines Tochterunternehmens sollten genauso wie bei einer eigenständigen Wertpapierfirma bewertet werden. Sofern relevant, sollten diese Erstbewertungen auch die Ermittlung der wichtigsten Anfälligkeiten im Zusammenhang mit der Gruppe umfassen, die sich daraus ergeben können, dass eine Wertpapierfirma sich im Hinblick auf Finanzierung, Kapital und technologischer Unterstützung auf ihr Mutterunternehmen oder die Gruppe verlässt. In ihren Erstbewertungen auf Einzelbasis sollten die zuständigen Behörden für das Unternehmen, das Teil der Gruppe ist, ebenso die möglichen Stärken und Faktoren zur Risikominderung u. a. in Verbindung mit den Regelungen der Gruppe zur technologischen oder finanziellen Unterstützung berücksichtigen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|