+23. Institute sollten nachweisen, dass ihr internes Kapital in einem angemessenen Verhältnis zur …

23. Institute sollten nachweisen, dass ihr internes Kapital in einem angemessenen Verhältnis zur …

Institute sollten nachweisen, dass ihr internes Kapital in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe des IRRBB steht, wobei die Auswirkungen potenzieller Änderungen des wirtschaftlichen Werts des Instituts und künftiger Messgrößen des Nettozinsertrags zuzüglich Marktwertänderungen aufgrund von Zinsänderungen auf das interne Kapital zu berücksichtigen sind. Institute sollten IRRBB-Risikomessgrößen bei ihrer Bestimmung des internen Kapitals bewerten und dabei insbesondere beachten, dass die IRRBB-Messgrößen das Risiko auf ergänzende Weise erfassen (z. B. Berücksichtigung des IRRBB aus einem anderen Zeithorizont). Von Instituten wird nicht erwartet, dass sie ihr internes Kapital für Messgrößen des wirtschaftlichen Werts (EV) und Messgrößen der Nettozinserträge zuzüglich Marktwertänderungen doppelt zählen, dennoch sollte die interne Kapitalzuweisungsmethode beide IRRBB-Risikomessgrößen berücksichtigen und ihre potenziellen Auswirkungen auf das interne Kapital ausdrücklich bewerten.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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