+132. Institute sollten für entsprechende Regelungen und Verfahren sorgen, damit das Leitungsorgan …
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132. Institute sollten für entsprechende Regelungen und Verfahren sorgen, damit das Leitungsorgan …
Institute sollten für entsprechende Regelungen und Verfahren sorgen, damit das Leitungsorgan Aufgaben hinsichtlich der Beurteilung und Überwachung des CSRBB übertragen kann, und zwar insbesondere in Bezug auf Folgendes: - (a) Personen oder Ausschüsse, denen Aufgaben des Leitungsorgans übertragen werden, damit sie Regelwerke und Methoden für das CSRBB-Management entwickeln, wie z. B. höhere Führungsebene, Experten oder ein Ausschuss für das Aktiv-Passiv-Management (ALCO), sollten benannt werden und vom Leitungsorgan klare Zielvorgaben erhalten;
- (b) das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass die Verantwortlichkeiten im Rahmen des Risikomanagementprozesses angemessen voneinander getrennt sind. Die Funktionsebenen zur Ermittlung, Beurteilung, Überwachung und Kontrolle des CSRBB sollten klar definierte Aufgaben haben, von den Funktionsebenen zur Übernahme von CSRBB-Risiken unabhängig sein und die CSRBB-Risikopositionen direkt dem Leitungsorgan oder seinen Beauftragten melden;
- (c) das Institut sollte sicherstellen, dass die Beauftragten des Leitungsorgans gegenüber den Einheiten, die für die Übernahme von CSRBB-Risiken verantwortlich sind, über klar definierte Weisungsbefugnisse verfügen. Der Kommunikationskanal zur Übermittlung der Anweisungen der Beauftragten an diese Einheiten sollte eindeutig definiert sein; und
- (d) das Leitungsorgan sollte sicherstellen, dass die Struktur des Instituts seinen Beauftragten die Wahrnehmung ihrer Aufgaben ermöglicht und eine wirksame Entscheidungsfindung und Governance erleichtert. Hierfür sollte in regelmäßigen Abständen ein ALCO zusammentreten, dessen Mitglieder aus allen wichtigen Abteilungen stammen, die mit dem CSRBB zu tun haben. Das Leitungsorgan sollte unterstützen, dass der CSRBB-Managementprozess sowohl zwischen seinen Mitgliedern und Beauftragten als auch zwischen seinen Beauftragten und anderen Personen im Institut diskutiert wird. Das Leitungsorgan sollte außerdem sicherstellen, dass die Überwachung des Risikos künftiger Geschäfte durch eine regelmäßige Kommunikation zwischen den Einheiten für Risikomanagement und strategische Planung erleichtert wird.
4.5.4 CSRBB-Risikoregelwerke, -verfahren und -kontrollen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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