+43. Zur Ergänzung ihrer Bewertung der ORC sollten die zuständigen Behörden allgemeine qualitative …
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43. Zur Ergänzung ihrer Bewertung der ORC sollten die zuständigen Behörden allgemeine qualitative …
Zur Ergänzung ihrer Bewertung der ORC sollten die zuständigen Behörden allgemeine qualitative Überlegungen zum ORC-Rahmenwerk berücksichtigen, die nicht bereits in der „angepassten ORC“ widergespiegelt sind. Dies kann zu einer Anpassung der indikativen Bewertung nach Absatz 41 durch die zuständigen Behörden nach oben oder nach unten führen, wenn sie der Auffassung sind, dass sie die Position der Institute hinsichtlich der ORC nicht vollständig widerspiegelt, wobei insbesondere die folgenden Elemente zu berücksichtigen sind: - a. die Differenz zwischen der von den Instituten ermittelten ORC und der von den zuständigen Behörden „angepassten ORC“;
- b. allgemeine Anhaltspunkte oder fehlende Erfahrungen mit der Umsetzung in der Vergangenheit;
- c. das Vorhandensein oder Fehlen von vorbereitenden Maßnahmen vor der Umsetzung von Optionen;
- d. zusätzliche Informationen in Bezug auf das Konzentrationsniveau, den Zeitrahmen für die Umsetzung, die Realisierbarkeit und Glaubhaftigkeit der Sanierungsoptionen sowie das von den Instituten angewandte Stressniveau;
- e. die Fähigkeit der Institute in Bezug auf die Verfügbarkeit, Qualität und Aggregation von Daten sowie die Governance der Institute im Hinblick auf die Krisenmanagementvorbereitung.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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