+39. Im Rahmen der Bewertung der Eignung des Leitungs- oder Verwaltungsorgans sollten die …
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39. Im Rahmen der Bewertung der Eignung des Leitungs- oder Verwaltungsorgans sollten die …
Im Rahmen der Bewertung der Eignung des Leitungs- oder Verwaltungsorgans sollten die Kreditdienstleister das Wissen und die Erfahrung der einzelnen Mitglieder bewerten. Zu diesem Zweck sollten die Kreditdienstleister: - a. Informationen über verschiedene Kanäle und Instrumente sammeln (z. B. Abschlusszeugnisse und Bescheinigungen, Empfehlungsschreiben, Lebensläufe, Vorstellungsgespräche, Fragebögen);
- b. von der bewerteten Person verlangen, dass sie genaue Angaben macht und gegebenenfalls Nachweise für diese Informationen vorlegt;
- c. soweit möglich, die Richtigkeit der von der bewerteten Person zur Verfügung gestellten Informationen prüfen;
- d. gegebenenfalls innerhalb des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion die Bewertungsergebnisse evaluieren und
- e. gegebenenfalls erforderliche Abhilfemaßnahmen festlegen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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