+39. Im Rahmen der Bewertung der Eignung des Leitungs- oder Verwaltungsorgans sollten die …

39. Im Rahmen der Bewertung der Eignung des Leitungs- oder Verwaltungsorgans sollten die …

Im Rahmen der Bewertung der Eignung des Leitungs- oder Verwaltungsorgans sollten die Kreditdienstleister das Wissen und die Erfahrung der einzelnen Mitglieder bewerten. Zu diesem Zweck sollten die Kreditdienstleister:

  • a. Informationen über verschiedene Kanäle und Instrumente sammeln (z. B. Abschlusszeugnisse und Bescheinigungen, Empfehlungsschreiben, Lebensläufe, Vorstellungsgespräche, Fragebögen);
  • b. von der bewerteten Person verlangen, dass sie genaue Angaben macht und gegebenenfalls Nachweise für diese Informationen vorlegt;
  • c. soweit möglich, die Richtigkeit der von der bewerteten Person zur Verfügung gestellten Informationen prüfen;
  • d. gegebenenfalls innerhalb des Leitungsorgans in seiner Aufsichtsfunktion die Bewertungsergebnisse evaluieren und
  • e. gegebenenfalls erforderliche Abhilfemaßnahmen festlegen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/