+11. Leitlinie 2.4 Punkt b erhält folgende Fassung: „b) hat der Kunde oder der wirtschaftliche …
|
11. Leitlinie 2.4 Punkt b erhält folgende Fassung: „b) hat der Kunde oder der wirtschaftliche …
Leitlinie 2.4 Punkt b erhält folgende Fassung: „b) hat der Kunde oder der wirtschaftliche Eigentümer Verbindungen zu Sektoren, die mit einem erhöhten GW/TF-Risiko assoziiert werden, z. B. bestimmte Geld-Service-Geschäfte, Anbieter von Krypto-Dienstleistungen gemäß den Leitlinien 9.20 und 9.21, die Glücksspielbranche oder Edelmetallhandel?
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|