+11. Leitlinie 2.4 Punkt b erhält folgende Fassung: „b) hat der Kunde oder der wirtschaftliche …

11. Leitlinie 2.4 Punkt b erhält folgende Fassung: „b) hat der Kunde oder der wirtschaftliche …

Leitlinie 2.4 Punkt b erhält folgende Fassung:

„b) hat der Kunde oder der wirtschaftliche Eigentümer Verbindungen zu Sektoren, die mit einem erhöhten GW/TF-Risiko assoziiert werden, z. B. bestimmte Geld-Service-Geschäfte, Anbieter von Krypto-Dienstleistungen gemäß den Leitlinien 9.20 und 9.21, die Glücksspielbranche oder Edelmetallhandel?

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/