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+Anhang: Vorlage für die Unterrichtung der zuständigen Behörden der Aufnahmemitgliedstaaten ---+1. Initial notification ---+2. Update ---+3. Time-critical notification about withdrawal of authorisation to provide credit servicing activity ---+4. Time-critical notification about withdrawal of authorisation to receive and hold funds from … ---+5. Notification that a credit servicer stops or intends to stop providing credit servicing … |
Anhang: Vorlage für die Unterrichtung der zuständigen Behörden der AufnahmemitgliedstaatenAbschnitt 1: Mitteilung über einen Kreditdienstleister, der in einem Aufnahmemitgliedstaat Kreditdienstleistungen erbringt oder zu Art der Mitteilung erbringen beabsichtigt (bitte Zutreffendes auswählen): 1. Erstmitteilung 2. Aktualisierung 3. Zeitkritische Mitteilung über den Entzug der Zulassung für die Erbringung von Kreditdienstleistungen 4. Zeitkritische Mitteilung über den Entzug der Zulassung zur Entgegennahme und zum Halten von Mitteln von Kreditnehmern 5. Mitteilung, dass ein Kreditdienstleister die Erbringung von Kreditdienstleistungen im Aufnahmemitgliedstaat einstellt oder einzustellen beabsichtigt Abschnitt 2: Informationen über die Aufnahme in das Verzeichnis oder Register der Kreditdienstleister des Aufnahmemitgliedstaats Kreditdienstleister Herkunftsmitgliedstaat, in dem der Kreditdienstleister zugelassen wurde Aufnahmemitgliedstaat, der davon unterrichtet wird, dass ein Kreditdienstleister in seinem Hoheitsgebiet Kreditdienstleistungen erbringt oder zu erbringen beabsichtigt Rechtsträgerkennung (LEI) (sofern verfügbar) Von der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats vergebene eindeutige nationale Identifikationsnummer Firma (einschließlich Rechtsform des Unternehmens)/ + Handelsname, falls abweichend von der Firma (in lateinischen Buchstaben) Firma (einschließlich Rechtsform des Unternehmens)/ + Handelsname, falls abweichend von der Firma (in nichtlateinischen Buchstaben – sofern zutreffend) Anschrift der Hauptverwaltung oder des satzungsmäßigen Sitzes des Kreditdienstleisters im Herkunftsmitgliedstaat Land Ort/Stadt Postleitzahl Straße Hausnummer Anschrift der Zweigniederlassung in dem Aufnahmemitgliedstaat, in dem der Kreditdienstleister Kreditdienstleistungen erbringt oder zu erbringen beabsichtigt (falls zutreffend) Land Ort/Stadt Postleitzahl Straße Hausnummer Für den Aufnahmemitgliedstaat relevante Kontaktdaten des Kreditdienstleisters (mindestens eine Angabe erforderlich, Mehrfachnennungen möglich): E-Mail-Adresse Online-Formular Postanschrift Telefonnummer Für den Aufnahmemitgliedstaat relevante Kontaktdaten für die Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden durch den Kreditdienstleister gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2021/2167 (mindestens eine Angabe erforderlich, Mehrfachnennungen möglich): E-Mail-Adresse Online-Formular Postanschrift Telefonnummer Zulassungsstatus („gültig“ oder „entzogen“) für die Erbringung von Kreditdienstleistungen, einschließlich des ersten eingetragenen Datums der Zulassung und des Datums des Entzugs der Zulassung (falls zutreffend) Zulassungsstatus („zugelassen“, „für diesen Kreditdienstleister untersagt“ oder „generell untersagt für Kreditdienstleister mit Sitz in [Name des Mitgliedstaats]“) für die Entgegennahme und das Halten von Mitteln von Kreditnehmern gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2021/2167, einschließlich des ersten eingetragenen Datums der Zulassung und des Datums des Entzugs der Zulassung (falls zutreffend) für diese Dienstleistung Abschnitt 3: Zusätzliche Informationen über den Kreditdienstleister gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2021/2167, die nicht zur Kreditdienstleister Veröffentlichung im Verzeichnis oder Register der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats bestimmt sind, aber für die Festlegung des Zeitpunkts, zu dem der Kreditdienstleister mit der Erbringung von Kreditdienstleistungen im Aufnahmemitgliedstaat beginnen kann, relevant sind Datum der Erstmitteilung der zuständigen Behörde des Herkunftsmitgliedstaats an die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats über die Absicht eines Kreditdienstleisters, Kreditdienstleistungen in diesem Aufnahmemitgliedstaat zu erbringen Identität und Anschrift des Kreditdienstleistungserbringers im Aufnahmemitgliedstaat (falls zutreffend, Mehrfachnennungen möglich): Name Land Ort/Stadt Postleitzahl Straße Hausnummer Identität der Person(en), die beim Kreditdienstleister für die Erbringung von Kreditdienstleistungen im Aufnahmemitgliedstaat zuständig ist (sind) Sofern einschlägig eine Beschreibung der Maßnahmen, die zur Anpassung der internen Verfahren, der Regelungen für die Unternehmensführung und der Verfahren der internen Kontrolle beim Kreditdienstleister getroffen wurden, um deren Vereinbarkeit mit den für die Rechte eines Kreditgebers aus einem Kreditvertrag oder für den Kreditvertrag selbst geltenden Rechtsvorschriften sicherzustellen Beschreibung des Verfahrens, mit dem die Einhaltung der Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sichergestellt werden soll, wenn Kreditdienstleister in den nationalen Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/849 für die Zwecke der Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als Verpflichtete benannt sind Nachweis, dass der Kreditdienstleister über angemessene Mittel verfügt, um in der Sprache des Aufnahmemitgliedstaats oder in der Sprache des Kreditvertrags zu kommunizieren Wenn diese Informationen dem Kreditdienstleister bereits bekannt sind, der Mitgliedstaat, in dem der Kredit gewährt wurde, sofern es sich dabei weder um den Aufnahme- noch den Herkunftsmitgliedstaat handelt 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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