+24. Die Finanzinstitute können in den folgenden Situationen von einer erneuten Übermittlung …
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24. Die Finanzinstitute können in den folgenden Situationen von einer erneuten Übermittlung …
Die Finanzinstitute können in den folgenden Situationen von einer erneuten Übermittlung historischer Daten gemäß Absatz 16 der Leitlinien absehen: - a. wenn aus den Antworten auf die Fragen und Antworten zum einheitlichen Regelwerk der EBA2 (das technische Fragen sowohl zur Berichterstattung als auch zur Strategie umfasst) eindeutig hervorgeht, dass die Rechtsvorschriften oder Meldepflichten als ungenau angesehen wurden und die in den Antworten enthaltenen Klarstellungen zu diesen regulatorischen Anforderungen Änderungen an den gemeldeten Daten erforderlich machen. In solchen Fällen sollten die Finanzinstitute die entsprechenden Änderungen nur auf künftige Daten für die Stichtage anwenden, die auf die Veröffentlichung der Antwort auf die Fragen und Antworten folgen.
Diese Ausnahme gilt unbeschadet des Absatzes 28 der Leitlinien. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Finanzinstitute den allgemeinen Ansatz für die erneute Vorlage historischer Daten beibehalten sollten, wie er in den Leitlinien für alle anderen Antworten auf die Fragen und Antworten dargelegt ist, wenn von der Antwort Korrekturen an den Daten erwartet werden. - b. wenn die Korrekturen im Rahmen des Datenvalidierungs- und Qualitätssicherungsverfahrens innerhalb der Toleranzgrenzen/Schwellenwerte liegen, die in den vereinbarten Bereitstellungsvorschriften festgelegt sind,3 weshalb die zuständigen Behörden, die Abwicklungsbehörden oder die EBA die von den Finanzinstituten übermittelten Daten als hinreichend genau ansehen.
2 https://www.eba.europa.eu/single-rule-book-qa 3 Siehe die Webseite der EBA zu den Melderegelungen: https://www.eba.europa.eu/risk-analysis-and-data/reporting-frameworks
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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