+Gemeinsame Leitlinien für die Bewertung der Eignung der direkten oder indirekten Anteilseigner oder Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen an Emittenten von ARTs oder CASPs
---+D. Einhaltung der Leitlinien und Meldepflichten
---+Status dieser Leitlinien
------+1. Dieses Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und …
------+2. Die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 35 Buchstabe a der …
---+Meldepflichten
------+3. Gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und der Verordnung (EU) Nr. …
------+4. Die Mitteilungen werden auf der Website der EBA gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) …
---+Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
---+Gegenstand
------+5. Gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 wird in …
------+6. In diesen gemeinsamen Leitlinien ist die Methode festgelegt, die die zuständigen Behörden bei …
------+7. Gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 wird in …
---+Anwendungsbereich
------+8. Gemäß Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe j bzw. Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe h der MiCA-Verordnung …
------+9. Gemäß Artikel 42 Absatz 1 und Artikel 84 Absatz 1 der MiCA-Verordnung betrifft die Beurteilung …
------+10. Diese Leitlinien gelten nicht für Emittenten von ARTs oder CASPs, die als Kreditinstitute gemäß …
---+Adressaten
------+11. Diese Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 …
---+Begriffsbestimmungen
------+12. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der MiCA-Verordnung verwendeten und definierten …
---+E. Umsetzung
---+Geltungsbeginn
------+13. Diese Leitlinien gelten ab dem 04/02/2025.
---+F. Gemeinsame Leitlinien
---+F.1. Gemeinsames Handeln, maßgeblicher Einfluss, indirekte Anteilseigner, Beschluss über den Erwerb
------+14. Die zuständigen Behörden sollten vor der Beurteilung der Eignung des interessierten Erwerbers …
------+15. Zu diesem Zweck sollten die zuständigen Behörden die in den Gemeinsamen Leitlinien der ESAs zu …
---+F.2. Bewertung der Eignung von direkten oder indirekten Anteilseignern oder Gesellschaftern mit qualifizierten Beteiligungen zum Zeitpunkt der Zulassung
------+16. Gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe c bzw. Artikel 63 Absatz 10 Buchstabe c der MiCA-Verordnung …
------+17. Zur Beurteilung des Leumunds des interessierten Erwerbers sollten sich die zuständigen Behörden …
------+18. Um zu beurteilen, ob ein berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass Geldwäsche oder …
------+19. Für die Beurteilung der Aspekte eines ausreichend guten Leumunds in Bezug auf die fachliche …
---+F.3. Beurteilung der Eignung eines interessierten Erwerbers einer qualifizierten Beteiligung gemäß Artikel 42 Absatz 1 bzw. Artikel 84 Absatz 1 der MiCA-Verordnung
------+20. Um zu beurteilen, ob eine natürliche oder juristische Person eine Entscheidung zum Erwerb …
------+21. Die zuständigen Behörden müssen die Eignung interessierter Erwerber direkter oder indirekter …
------+22. Für die Beurteilung des in Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe a oder in Artikel 84 Absatz 1 …
------+23. Für die Beurteilung des in Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe b bzw. Artikel 84 Absatz 1 Buchstabe b …
------+24. Für die Beurteilung des in Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe c bzw. Artikel 84 Absatz 1 Buchstabe c …
------+25. Für die Beurteilung des Kriteriums gemäß Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe d in Bezug auf die …
------+26. Insbesondere in Bezug auf Emittenten von ARTs umfasst die kontinuierliche Einhaltung der …
------+27. Für die Beurteilung des in Artikel 42 Absatz 1 Buchstabe e bzw. Artikel 84 Absatz 1 Buchstabe e …
------+28. Bestehen die Mittel für den Erwerb der qualifizierten Beteiligungen aus Kryptowerten oder …
------+29. Die zuständigen Aufsichtsbehörden sollten bei ihrer Beurteilung interessierter Erwerber bei …
------+30. Beabsichtigt der interessierte Erwerber, eine qualifizierte Beteiligung an einem …
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Gemeinsame Leitlinien für die Bewertung der Eignung der direkten oder indirekten Anteilseigner oder Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen an Emittenten von ARTs oder CASPs
Gemeinsame Leitlinien für die Bewertung der Eignung der direkten oder indirekten Anteilseigner oder Gesellschafter mit qualifizierten Beteiligungen an Emittenten von ARTs oder CASPs
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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