+17. Zur Beurteilung des Leumunds des interessierten Erwerbers sollten sich die zuständigen Behörden …
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17. Zur Beurteilung des Leumunds des interessierten Erwerbers sollten sich die zuständigen Behörden …
Zur Beurteilung des Leumunds des interessierten Erwerbers sollten sich die zuständigen Behörden bei ihrer Beurteilung auf die Informationen stützen, die in den Delegierten Verordnungen der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 6 der MiCA-Verordnung im Falle eines Emittenten von ARTs bzw. Artikel 62 Absatz 5 der MiCA-Verordnung im Falle von CASP festgelegt sind, und die Methodik anwenden, die in Titel II Kapitel 3 Abschnitt 10 der Gemeinsamen Leitlinien der ESAs zu qualifizierten Beteiligungen, zum Leumund des interessierten Erwerbers dargelegt ist – erstes Beurteilungskriterium.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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