+83. Um zu beurteilen, ob sich die selbst gehostete Adresse im Eigentum oder unter der Kontrolle des …
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83. Um zu beurteilen, ob sich die selbst gehostete Adresse im Eigentum oder unter der Kontrolle des …
Um zu beurteilen, ob sich die selbst gehostete Adresse im Eigentum oder unter der Kontrolle des Originators oder des Begünstigten befindet, sollten CASP mindestens eine der folgenden Überprüfungsmethoden anwenden: - a) unbegleitete Überprüfungsverfahren wie in den Leitlinien der EBA über die Nutzung von Anwendungen für den Fern-Kundenannahmeprozess gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/8499 beschrieben, unter Angabe der Adresse;
- b) begleitete Überprüfungsverfahren wie in den Leitlinien der EBA über die Nutzung von Anwendungen für den Fern-Kundenannahmeprozess gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/849 beschrieben;
- c) Senden eines vordefinierten Betrags (vorzugsweise die kleinste Denominierung eines bestimmten Kryptowerts), der vom CASP festgelegt wird, von der selbst gehosteten und an die selbst gehostete Adresse auf das Konto des CASP;
- d) Aufforderung an den Kunden, eine bestimmte Nachricht im Konto und in der Wallet-Software mit dem Schlüssel, der dieser Adresse entspricht, digital zu signieren;
- e) andere geeignete technische Mittel, solange sie eine zuverlässige und sichere Bewertung ermöglichen und den CASP vollständig davon überzeugen, dass er weiß, wer die Adresse besitzt oder kontrolliert.
9 EBA/GL/2022/15.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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