+90. Für die Zwecke der Integration der ESG-Risiken in die drei Verteidigungslinien im Sinne von …

90. Für die Zwecke der Integration der ESG-Risiken in die drei Verteidigungslinien im Sinne von …

Für die Zwecke der Integration der ESG-Risiken in die drei Verteidigungslinien im Sinne von Abschnitt 5.4 gilt:

  • a) Die erste Verteidigungslinie sollte auf Grundlage klarer Richtlinien über die Auseinandersetzung mit Gegenparteien im Sinne von Absatz 109 Buchstabe e Ziffer i dafür verantwortlich sein, mit den Gegenparteien in einen Dialog über deren eigene Transitionsstrategien zu treten und zu prüfen, inwieweit diese mit den Zielen und dem Risikoappetit des Instituts in Einklang stehen. Zu diesem Zweck sollten die Institute sicherstellen, dass die relevanten Mitarbeitenden über hinreichend Sachkenntnis und Fähigkeiten verfügen, um bewerten zu können, inwieweit die Transitionsstrategien der Gegenparteien, einschließlich – soweit verfügbar – ihrer Transitionspläne deren Resilienz gegenüber ESG-Risiken verbessern werden und mit den Zielen des Instituts in Einklang stehen;
  • b) die Risikomanagementfunktion sollte sicherstellen, dass die Risikolimite, die in der zum Risikomanagementrahmen gehörenden Erklärung zum Risikoappetit gesetzt werden, mit allen Aspekten des Plans des Instituts, einschließlich der sektorspezifischen Richtlinien, in Einklang stehen;
  • c) die interne Kontrollfunktion sollte den Plan des Instituts als Teil des Risikomanagementrahmens prüfen und bewerten, ob dieser den rechtlichen und regulatorischen Anforderungen genügt oder ob er mit der Risikostrategie und dem Risikoappetit des Instituts in Bezug auf ESG-Risiken in Einklang steht. Dazu sollte die interne Kontrollfunktion prüfen, ob der Plan es dem Institut ermöglicht, Änderungen seines Risikoprofils zu erkennen und darauf zu reagieren; wie das Institut auf Abweichungen von seinen Zielvorgaben reagiert und ob die zugrunde liegenden Annahmen, Methoden und Kriterien auf integre Weise ausgewählt und verwendet wurden.

6.2.2. Interne Prozesse und Kapazitäten

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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